Personaldebatte Ralf Wolter

Die Ankündigung, möglicherweise den Vertrag mit Kurdirektor Ralf Wolter nicht mehr zu verlängern, löst bei der BLB völliges Unverständnis aus. Das war‚ ein unschöner Paukenschlag zum Wochenende‘, so ein nachdenklicher Armin Johnert, Fraktionsvorsitzende der BLB.
 
Man kann nur darüber spekulieren, ob Wolter mit seinen visionären Ideen bei Herrn Hetjes und dessen CDU nicht mehr auf Gegenliebe stieß, oder ob man ihn einfach loswerden will? Nach allem, was Ralf Wolter Gutes für die Stadt getan hat und was noch in Planung ist, soll es jetzt heißen: “Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen…“?

Dieses Spiel von Alexander Hetjes, wohl noch unter Beteiligung des scheidenden Kämmerers, ist schäbig und der Position des Kurdirektors absolut unwürdig und menschlich‚ unterstes Niveau‘.

Die Jahre seit Wolters Amtsantrittes haben der Stadt gutgetan

Das Zusammenspiel mit Beate Fleige als Kulturdezernentin, hat im Kulturleben der Stadt viel Neues gebracht. Und nach dem Wechsel im Oberbürgermeister Amt hat er dem unerfahrenen Alexander Hetjes so manche Schützenhilfe gegeben.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die immer wieder vorgetragene Behauptung (so stand es auch am Samstag in der TZ), das Regierungspräsidium verlange diese Neuordnung im Verhältnis Stadt zu Ihrer Tochter Kur und es ließe dabei keinen neuen Beherrschungsvertrag gelten.
 
Das Gegenteil ist der Fall: Das RP verlangt eine Aktualisierung des 1979 geschlossenen Beherrschungsvertrages. Das RP weist aber auch unmissverständlich darauf hin, dass eine Begrenzung der Haftung zwischen Tochter und Kur nicht möglich ist. Nicht unbedingt eine Überraschung! Dies wird aber der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt.

Da wird vom Magistrat nur das Weitergegeben, was den eigenen Plänen Wünschen entspricht und die sehen wohl jetzt vor, den Kurdirektor loszuwerden.

„Allein die Tatsache, dass das Ganze seit Wochen in Hinterzimmern ausgeklügelt wurde, und noch nicht einmal der Magistrat einbezogen wurde, offenbart eine doch erschreckende Klüngelei.“

Die aufgestellte Behauptung, dies geschehe Alles auf Verlangen des RP, ist schlichtweg falsch. Dem RP ist es aber wichtig, dass alle kommunalrechtlichen Beteiligungsvoraussetzungen hergestellt werden.

Diese Forderung erhebt das RP mit Nachdruck und weist erneut darauf hin, dass die Verlustübernahme analog §302 AktG auch beim GmbH Konzern Kur unstrittig anzuwenden ist.

Eine Haftungstrennung zwischen Tochter Kur und Mutter Stadt, wie sie Herr Krug seit Beginn seines Amtsantrittes verfolgt hatte, ist daher überhaupt nicht statthaft. Das RP erklärte ganz deutlich:

“Dem Erfordernis einer Begrenzung der Haftung gemäß § 122 ABS.1 S.1Nr.2 HGO kann nicht Rechnung getragen werden.“

Aber all das wurde uns bisher verschwiegen, um gleichzeitig an der Kündigung für Wolter zu arbeiten.

Damit wird klar, dass Krugs Finanzierungsvereinbarung nicht den kommunalrechtlichen Erfordernissen standhält! Was fehlt in der Causa ist, dass uns die Stadt endlich einen neuen, stimmigen Beherrschungsvertrag vorlegt, der alle derzeit strittigen Belange mit der Kur und Kongress GmbH regelt.

Die Diskussion über die Anstellung des Kurdirektors war damit der Anfang für ein schäbiges Szenario.

Das Verhalten gegenüber dem Kurdirektor schade dem Ruf der Stadt und dem Image Bad Homburgs. Es erinnert ein wenig an die Peinlichkeiten, die sich die Tage in Berlin abspielen.  

So verspielt man das Vertrauen der Bürger in die Politik und deren Organe; als sei dieses nicht ohnehin angeschlagen genug.

BLB, Armin Johnert

E-Mail: presse@buergerliste-badhomburg.de

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