Offener Brief der Vorsitzenden Beate Fleige

Offener Brief der Vorsitzenden Beate Fleige an die Mitglieder

Liebe Mitglieder und Freunde unserer BÜRGERLISTE,

aus aktuellem Anlass sah sich der Vorstand der BLB genötigt, sich mit dem System Hetjes und der Frage nach der Verhältnismäßigkeit seiner politischer Entscheidungen auseinanderzusetzen.

Die Tatsache, dass ein Wahlbeamter, wie derzeit Oberbürgermeister Hetjes, seine ihm lediglich auf Zeit gegebene Macht nach Gutdünken ausübt und dabei Entscheidungen trifft, die in das Recht eines einzelnen Bürgers oder Bürgerin eingreifen, ist aus unserer Sicht nicht nur unerfreulich, sondern höchst bedenklich.

Aktuell beschäftigt uns ein privates Bauvorhaben im Föllerweg, das bereits von Hetjes als genehmigungsfähig anerkannt worden war, und nun durch eine Veränderungssperre verhindert werden soll!

Man darf gespannt sein, welche Winkelzüge man sich ausdenkt, um die auf dem Bauantrag dokumentierte Genehmigungsfähigkeit zurücknehmen  zu können.

Doch eine solche Willkür, wie wir sie hier erkennen, ist symptomatisch für das System Hetjes, und deshalb wird es auch von uns thematisiert, könnte man von einem  Verwaltungschef doch erwarten, dass  er ohne Ansehen der Person, seine Entscheidungen transparent vollzieht und sich dabei der Kompetenz seiner Fachabteilung  und sogar der des RP beugt.

Doch leider erleben wir immer häufiger, dass dieser Oberbürgermeister in seiner Selbstüberschätzung  weit davon entfernt ist.

Somit treibt er im aktuellen Fall durch sein eigensinniges Verhalten, sowohl die Stadt als auch die Bad Homburger Familie in unnötiger Weise in eine gerichtliche Auseinandersetzung, nachdem er plötzlich zugunsten  der beschwerdeführenden Nachbarn, die Baugenehmigung versagen lässt, obwohl er nachweislich bereits im Juli 2018 eine Baugenehmigung zugesagt hatte – und zwar trotz Nachbarbeschwerden.

Doch  diese Nachbarbeschwerden erschienen ihm plötzlich wichtiger und der Kontakt zu diesen beschwerdeführenden Nachbarn war auch fortan deutlich intensiver, als der mit dem Bauherrn.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Dieser „Nachbarkontakt“ war im Übrigen auch der zuständigen Mitarbeiterin des RP aufgestoßen, was diese dann in einem Schreiben an die Bauaufsicht als  deutlich unzulässig kritisierte.

Ein weiteres Fachgespräch unter Beteiligung des OB und den Leitern der Bauaufsicht folgte dann am 2.5.2019.

Dabei wurde von der Mitarbeiterin des RP Folgendes einvernehmlich festgehalten:

„(…) dass das geplante Gebäude

  • über ein eingeschossiges Erscheinungsbild verfügt

  • die Grundfläche mit den Nachbarbebauungen vergleichbar ist

  • die Traufhöhe mit der Nachbarbebauung identisch ist

  • die Firsthöhe unter der Nachbarbebauung liegt.

Die vorgetragenen Argumente und die Hinweise auf die einschlägige Rechtssprechung wurden im Termin anerkannt.

Ich darf daher davon ausgehen, dass die bisher angenommenen bauplanungsrechtlichen Hinderungsgründe abschließend ausgeräumt werden konnten und gehe davon aus, sofern die Bauherrschaft einen neuen Bauantrag unter Einhaltung der Abstandsflächen stellt, dass die begehrte Baugenehmigung erteilt wird,“

,soweit die eindeutige Ansage der Mitarbeiterin des RP.

Am 27.5.2019 wurde dann dieser Bauantrag  von allen  zuständigen Fachämtern der Stadt, als genehmigungsfähig dokumentiert.

Hetjes bestätigte auf Nachfrage diese Genehmigungsfähigkeit ebenfalls.

Damit ist aus unserer Sicht ausreichend der Beweis erbracht, dass dieser Bauantrag nicht von der Veränderungssperre betroffen sein kann ,denn die zuständigen Fachämter waren ja lange damit beschäftigt und hatten nunmehr am 27.5.2019 abschließend positiv beschieden.

Die Kommentierung des Gesetzes: „Ein Vertrauenstatbestand erwächst aus dem Umstand, dass die Gemeinde von dem Bauvorhaben vor Inkrafttreten der Veränderungssperre Kenntnis hatte…“  ist eindeutig!

Lediglich Hetjes verweigerte seine Unterschrift, verschwieg gegenüber dem Stadtparlament diese Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und ließ es zu, dass durch den CDU Fraktionsvorsitzenden in übelster Form diesbezügliche Unwahrheiten verbreitet wurden, und erwirkte somit am 6.6.2019 die Veränderungssperre für dieses Gebiet.

In verdächtiger Eile wurde dann  der B-Plan Aufstellungsbeschluss  zusammen mit der vom OB gewünschten Veränderungssperre ohne weitere Beratung veröffentlicht ,um damit den Bauherrn zu signalisieren:

„Nichts geht mehr“

Welch ein Vertrauensbruch gegenüber dieser Bad Homburger Familie – willkürlicher geht es ja gar nicht!

Hier soll im Eilverfahren das Recht der Bauherrn beschnitten werden, und es grenzt schon an Zynismus pur, wenn diesem dann außerhalb des Sitzungssaals dieselben Stadtverordneten der SPD und CDU empfehlen, doch in den Widerspruch zu gehen, obwohl  sie doch gerade erst durch ihr Abstimmungsverhalten,  diese für die Familie missliche Situation heraufbeschworen haben!

Hier zeigt sich deutlich  das „System Hetjes“

Kritik an ihm und seinen Entscheidungen gibt es nur ausserhalb des parlamentarischen Raumes. Umgeben  von Claqueuren sonnt er ich in seiner Machtfülle – es lebe der Klüngel!