Pressemeldung: Umstellung auf Teilservice nicht rechtmäßig

Die BLB bemängelt, dass die vom Magistrat kürzlich verkündete Umstellung der Abfallentsorgung von Vollservice auf Teilservice nicht rechtmäßig ist. Gültig ist hier für die Exekutive, sprich die Verwaltung. Der Beschluss der Legislative, also des Stadtparlamentes, lautete anders: Diese hatten einstimmig für Vollservice abgestimmt.

Durch die einsame Entscheidung des Magistrats werde daher der Parlamentsbeschluss missachtet und das Parlament ignoriert. „Ein ungeheuerlicher Vorgang!“, findet BLB-Fraktionsvorsitzender Armin Johnert.

„Man kann von der Verwaltung erwarten, dass sie ihre Planungen langfristig ausrichten. Daher sind wir bei der BLB verwundert, dass man dort angeblich schon länger von Personalmangel weiß, aber nichts unternommen habe, um diesen auszugleichen.“ Noch verwunderter sei man, dass die Verantwortlichen nun so tun, als sei man kurzfristig von Personalknappheit überrascht worden.

Wenn man es doch schon länger wusste, fragt die BLB, warum habe es denn nicht rechtzeitig, vielleicht schon im Frühjahr 2023 dazu eine Vorlage aus dem Magistrat gegeben habe, die wir im Stadtparlament diskutiert, vermutlich sogar beschlossen hätten? Die jetzige Eigenmächtigkeit zeuge von einer Selbstherrlichkeit der Verantwortlichen, die ja wissen, dass sie von der CDU/SPD Koalition im Parlament keinen Widerspruch zu erwarten haben. „Die schlucken doch jede Kröte und machen bei allem mit“, so Johnert weiter, „sei es die angedachte Versiegelung von wertvollen Ackerböden rund um den Kronenhof, um dort Gewerbe anzusiedeln, oder die geplante Wahl eines jungen und beruflich völlig unerfahrenen Parteisoldaten als Dezernenten für Jugend und Soziales.“

„Es sind traurige Zeiten, in denen man als Oppositioneller quasi wehrlos mit ansehen muss, wie eine CDU/SPD Mehrheit im Magistrat nun auch noch das Stadtparlament entmachtet.“ Dass es für die zwischenzeitliche Einschränkungen des Services eine finanzielle Entschädigung geben müsse, steht für die BLB außer Frage: Da die jetzige Situation nicht rechtskonform ist, könnte sonst jeder Bürger gegen die Einschränkung des Service klagen. „Was jetzt aus der CDU für Vorschläge kommen, zeugt in erster Linie von einem sehr schlechten Gewissen bei denen.“

Armin Johnert

Bad Homburg, 29.08.2023