Die Behauptung der SPD Vorsitzenden Elke Barth ist schlichtweg falsch.
Das ärztliche Versorgungswerk hatte einen neuen Vertrag mit 10,50€ als Mietpreis angeboten.
Das wäre eine Steigerung von € 0,57 pro Quadratmeter gewesen, denn der Mietpreis, den die Stadt Bad Homburg v.d.H. als Hauptmieter in den Obersten Gärten zu zahlen hatte, lag zu dieser Zeit bei genau € 9,93.
Da die Wohnungen an einen berechtigten Personenkreis bis dato für € 6,50 weitergegeben worden waren – also mit rund 3,50 € pro Quadratmeter subventioniert – wäre in diesem Zusammenhang zu überprüfen gewesen, ob noch alle Mieter zu diesem berechtigten Personenkreis gehören?
Eine durchaus übliche Praxis um Fehlbelegungen zu begegnen.
Dem Angebot des Versorgungswerkes von € 10,50 stand dann das Angebot der Koalition gegenüber.
Für die Wohnungen bot sie dem Versorgungswerk weniger, als bisher vereinbart – nämlich lediglich € 6,42 – um dann als letztes Höchstgebot € 7,15 aufzurufen, und das nur für 5 Jahre.
Ziemlich unverfroren, und ein deutliches Zeichen dafür, dass man von Seiten der Koalition überhaupt nicht ernsthaft die Wohnungen behalten wollte.
Das ärztliche Versorgungswerk, die Rentenkasse der Ärzte, und damit rechenschaftspflichtig gegenüber dem Innenministerium, musste diese von der Koalition ins Spiel gebrachte Wertminderung der Häuser ablehnen.
Öffentlich von einer damit verbunden gewesenen „Alimentierung„ der Ärztekammer zu schwadronieren, ist daher nicht nur sozialistisches Gefasel, sondern auch in höchstem Maße unseriös.
Beate Fleige
Vorsitzende der BLB