Pressemitteilung: BLB beantragt Bericht der Radverkehrs- beauftragten im Mobilitätsausschuss

Nachdem die Stelle der Radverkehrsbeauftragten erfreulicherweise wieder besetzt wurde, wäre es wissenswert, im Mobilitätsausschuss zu erfahren, welche Maßnahmen mit welcher Priorisierung in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Immerhin wurden für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts Haushaltsreste in Höhe von € 170.000 aus dem Vorjahr übertragen. 

Daher stellt die BLB folgenden Antrag an den Mobilitätsausschuss

Der Magistrat wird gebeten, die Radverkehrsbeauftragte in einer der nächsten Sitzungen des Mobilitätsausschusses berichten zu lassen, welche Maßnahmen sie mit den übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr 2022 im laufenden Jahr mit welchen Prioritäten umzusetzen gedenkt.
 
Die BLB würde es begrüßen, wenn einer der Schwerpunkte darin bestünde, bei Radfahr- und Schutzstreifen auf eine ausreichende Breite zu achten. Laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sollten Radfahr- und Schutzstreifen mindestens 1,85 m breit sein. Auch die Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) sieht für Radfahrstreifen eine Regelbreite von 1,85 m vor. Zusätzlich wäre es für die Sicherheit der Radfahrenden von Vorteil, wenn die Streifen insbesondere dort, wo sie zur Zeit noch nicht ausreichend breit sind (z.B. im Götzenmühlweg), mit roter Farbe markiert würden.
 
Die BLB ist zuversichtlich, dass sich die Radverkehrsbeauftragte nach ihrer Einarbeitung engagiert für die Belange des Radverkehrs einsetzen wird. Hoffnungsvoll stimmt in diesem Zusammenhang der Anschluss an die Kampagne des Landes „Mit Abstand sicher unterwegs“ mit welcher der geltende Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden stärker ins Gedächtnis gerufen werden soll.
 
Dr. Cornelia-Ulrike Haschtmann
Mitglied der BLB im Mobilitätsausschuss